Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AMI Intralogistik GmbH
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der AMI Intralogistik GmbH, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Produkten, Komponenten und Ersatzteilen sowie für damit verbundene Leistungen.
1.2 Unsere Angebote und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.3 Diese AGB gelten sowohl für Verträge, die über unseren Online-Shop geschlossen werden, als auch für Verträge, die aufgrund individueller Angebote, Bestellungen oder sonstiger Vereinbarungen zustande kommen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich sind insbesondere die Angaben in unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung sowie ausdrücklich vereinbarte technische oder kaufmännische Vertragsunterlagen.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch die Ausführung der Bestellung oder durch eine sonstige ausdrückliche Annahme des Kundenauftrags zustande.
2.3 Bei Bestellungen über unseren Online-Shop gibt der Kunde mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung ausdrücklich bestätigen oder die bestellte Ware zur Auslieferung bringen.
2.4 Angaben in Produktbeschreibungen, Katalogen, Prospekten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen dienen der Beschreibung unserer Leistungen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion und Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.
2.5 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Verwendung erforderlich ist.
3. Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, unserem Angebot, der Auftragsbestätigung und den darin bezeichneten Unterlagen.
3.2 Bei individuell geplanten Anlagen, Fördertechnik, Automatisierungslösungen und sonstigen kundenspezifischen Leistungen sind die vereinbarten technischen Anforderungen und Spezifikationen maßgeblich.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierdurch entstehende Mehr- oder Minderkosten sowie Auswirkungen auf vereinbarte Termine werden entsprechend berücksichtigt.
3.4 Soweit für Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung oder sonstige Serviceleistungen besondere Vereinbarungen getroffen werden, gelten diese zusätzlich zu diesen AGB.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Versand-, Verpackungs-, Transport-, Montage-, Installations-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden, soweit sie nicht bereits im Angebot enthalten sind, gesondert berechnet.
4.3 Maßgeblich für die Abrechnung sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
4.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie nachweisbar entstandene weitere Verzugskosten geltend zu machen.
4.6 Bei nach Vertragsschluss eintretenden Umständen, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen und durch die unsere Zahlungsansprüche gefährdet werden, können wir die weitere Ausführung des Vertrages von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. Lieferung und Lieferfristen
5.1 Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
5.2 Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit dem Zustandekommen des Vertrages, sofern nicht eine andere Voraussetzung oder ein anderer Beginn vereinbart wurde. Soweit Mitwirkungshandlungen des Kunden, technische Freigaben, Anzahlungen oder sonstige Voraussetzungen erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist erst nach deren vollständiger Erfüllung.
5.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen verzögert wird, die wir nicht zu vertreten haben. Hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Lieferengpässe oder nicht rechtzeitige bzw. nicht richtige Belieferung durch unsere Vorlieferanten, sofern wir die betreffende Störung nicht zu vertreten haben.
5.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5.5 Bei kundenspezifisch gefertigten oder individuell geplanten Produkten können sich Lieferzeiten aufgrund notwendiger technischer Abstimmungen, Freigaben oder Änderungen verlängern.
6. Versand, Übergabe und Gefahrübergang
6.1 Die Art der Lieferung und der Versandweg richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.
6.3 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
6.4 Bei vereinbarter Abholung geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung auf den Kunden über.
6.5 Bei vereinbarten Montage-, Installations- oder sonstigen Leistungen richtet sich der Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. einer gegebenenfalls erforderlichen Abnahme nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
7.2 Bei Montage, Installation, Inbetriebnahme oder sonstigen Leistungen vor Ort stellt der Kunde, soweit vereinbart oder erforderlich, die erforderlichen räumlichen, baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verfügung.
7.3 Hierzu können insbesondere geeignete Zufahrts- und Arbeitsmöglichkeiten, erforderliche Anschlüsse, Fundamente, bauseitige Anpassungen, geeignete Medien sowie erforderliche Genehmigungen gehören.
7.4 Werden vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht und entstehen dadurch zusätzliche Aufwendungen oder Verzögerungen, können wir hierdurch verursachte Mehrkosten und Terminverschiebungen entsprechend berücksichtigen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung unser Eigentum.
8.2 Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unserer jeweils offenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
8.4 Der Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, wenn die Vorbehaltsware durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung, gefährdet wird.
9. Untersuchung und Mängelanzeige
9.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs auf Vollständigkeit, erkennbare Beschädigungen und sonstige offensichtliche Abweichungen zu überprüfen.
9.2 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten für die Untersuchungs- und Mängelanzeigepflichten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 377 HGB.
9.3 Nicht erkennbare Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
9.4 Die Mängelanzeige soll möglichst nachvollziehbare Angaben zum betroffenen Produkt, zur Lieferung und zur Art des Mangels enthalten. Soweit sinnvoll, sind geeignete Unterlagen oder Bilder beizufügen.
10. Mängelrechte
10.1 Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Waren bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
10.2 Bei einem Mangel haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
10.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
10.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Waren gegenüber Unternehmern grundsätzlich ein Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung, soweit gesetzlich keine längere Frist vorgeschrieben ist.
10.5 Die vorstehende Verkürzung gilt insbesondere nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsieht.
10.6 Natürlicher Verschleiß und Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Einsatzbedingungen, übermäßige Beanspruchung oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstehen, stellen keinen Mangel dar, soweit wir hierfür nicht verantwortlich sind.
11. Haftung
11.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
12.1 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13. Zoll, Einfuhr und sonstige Abgaben
13.1 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union trägt der Kunde die im Bestimmungsland anfallenden Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern und sonstigen öffentlich-rechtlichen Abgaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Einfuhr- und sonstigen Vorschriften verantwortlich, soweit diese seinen Verantwortungsbereich betreffen.
14. Rücktritt und Beendigung des Vertrages
14.1 Das Recht der Parteien zur Kündigung oder zum Rücktritt richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
14.2 Bei individuell gefertigten oder kundenspezifisch geplanten Produkten und Anlagen sind die bis zum Zeitpunkt einer zulässigen Vertragsbeendigung bereits erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene und nicht anderweitig vermeidbare Kosten entsprechend zu berücksichtigen.
14.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
15. Eigentums- und Schutzrechte an Unterlagen
15.1 Zeichnungen, Konstruktionen, Planungen, Berechnungen, Softwarebestandteile, technische Dokumentationen und sonstige von uns bereitgestellte Unterlagen bleiben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unser Eigentum bzw. stehen uns die entsprechenden Nutzungs- und Schutzrechte zu.
15.2 Der Kunde darf die ihm überlassenen Unterlagen ausschließlich für den vereinbarten Vertragszweck verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der von uns gelieferten Produkte oder Leistungen erforderlich ist oder wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erfolgt nach Maßgabe unserer jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
17. Anwendbares Recht
17.1 Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
17.3 Gesetzliche Vorschriften, die zwingend am Sitz des Kunden oder am Ort der Leistung gelten, bleiben unberührt, soweit ihre Anwendung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.
18. Gerichtsstand
18.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der AMI Intralogistik GmbH vereinbart.
18.2 Sitz der AMI Intralogistik GmbH ist 57629 Luckenbach. Für die örtliche Zuständigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – das zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft maßgeblich. Dies ist der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Montabaur.
18.3 Soweit eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit besteht, bleibt diese unberührt.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Regelungslücke besteht, gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung am nächsten kommt.

