Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
AMI Intralogistik GmbH
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AMI Intralogistik GmbH und gelten für Lieferungen von Produkten, Komponenten und Ersatzteilen sowie für damit verbundene Leistungen, soweit im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag haben Vorrang.
2. Angebote und technische Unterlagen
2.1 Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
2.2 Lieferumfang, technische Ausführung und sonstige Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
2.3 Zeichnungen, Planungen, Berechnungen, technische Unterlagen, Abbildungen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum bzw. unterliegen unseren Schutzrechten. Eine Nutzung oder Weitergabe außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf unserer Zustimmung.
3. Preise und Lieferung
3.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
3.2 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand-, Transport-, Verpackungs-, Montage-, Installations-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden entsprechend der Vereinbarung berechnet.
3.3 Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.4 Lieferfristen setzen voraus, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen, technische Freigaben, Anzahlungen oder sonstige vereinbarte Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt werden.
4. Lieferverzögerungen
4.1 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, behördlichen Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel sowie nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Belieferung durch Vorlieferanten.
4.2 Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bei dauerhafter oder erheblicher Lieferstörung bleiben unberührt.
5. Versand, Montage und Gefahrübergang
5.1 Versandart und Versandweg richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
5.2 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Kunden über.
5.3 Bei Montage, Installation oder Inbetriebnahme vor Ort hat der Kunde die hierfür erforderlichen vereinbarten räumlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
5.4 Verzögerungen oder zusätzliche Kosten aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden werden entsprechend berücksichtigt.
6. Kundenspezifische Leistungen
6.1 Bei individuell geplanten Anlagen, Fördertechnik, Automatisierungslösungen und sonstigen kundenspezifischen Leistungen sind die im Angebot und Vertrag festgelegten technischen Anforderungen maßgeblich.
6.2 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Auswirkungen auf Preise und Termine werden dabei berücksichtigt.
7. Mängel und Eigentumsvorbehalt
7.1 Für Eigentumsvorbehalt, Untersuchung und Mängelanzeige sowie Mängelrechte gelten die Bestimmungen unserer AGB und die gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Der Kunde hat uns über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMI Intralogistik GmbH in der jeweils vereinbarten Fassung.
8.2 Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag vor.
8.3 Im Übrigen gelten die Regelungen der AGB, insbesondere zu Haftung, anwendbarem Recht und Gerichtsstand.
Stand: Oktober 2026

